Da Dovida von den Schweizer Krankenkassen anerkannt ist, können Kosten für kassenpflichtige Leistungen, wie ärztlich verordnete Grundpflege, mit den Krankenversicherungen nach KVG abgerechnet werden.
Wenn Sie bei Ihrer Krankenversicherung über eine spezielle Zusatzversicherung für Haushaltshilfen verfügen (auf Ihrer Krankenkassenpolice ersichtlich), können Sie Kosten für die Hauswirtschaftsunterstützung geltend machen.
Bei Privatfinanzierung durch Sie oder Ihre Angehörige können Sie die Ausgaben bei der Steuerabklärung geltend machen, sofern die Betreuungsdienste von einem Arzt verordnet werden.