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StartseiteKosten und Finanzierung von SeniorenbetreuungMöglichkeiten für finanzielle Unterstützung
Finanzielle Unterstützung Seniorenbetreuung: Angehörige  im Gespräch mit Seniorin .

Möglichkeiten finanzieller Unterstützung

Für die Betreuungsdienstleistungen von Dovida können verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragt werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Möglichkeiten. Gerne stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite.

Ergänzungsleistungen

  • Anspruch haben AHV-, IV-Rentner und Personen, die eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können.
  • Jährlich können für Alleinstehende CHF 20’100, für Ehepaare CHF 30’150 (Stand 1.1.2024) an allgemeinen Ausgaben für den Lebensbedarf geltend gemacht werden.
  • Informationen und Merkblätter können Sie über die jeweilige Gemeindeverwaltung beziehen oder auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV einsehen.

Hilflosenentschädigung

  • Voraussetzung für die Beantragung ist, dass eine AHV- oder IV-Rente bezogen wird und eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Bei der IV muss ein leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit bestehen. Bei der AHV muss eine dauerhafte Hilfsbedürftigkeit während mindestens eines Jahres gegeben sein.
  • Die Anträge müssen Sie bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons einbringen.
  • Die Unterstützung ist nicht einkommens- und vermögensabhängig. Sie richtet sich nach dem Grad der attestierten Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation, d.h. ob jemand im Heim oder im eigenen Zuhause wohnt.
  • Die monatliche Hilflosenentschädigung beträgt für Menschen, die im eigenen Zuhause wohnen, je nach Schweregrad

    wenn sie AHV beziehen: CHF 252 (leicht), CHF 630 (mittel) und CHF 1’008 (schwer). Gültig ab 1.1.2025.

    wenn sie IV beziehen: CHF 504 (leicht), CHF 1’260 (mittel) und CHF 2’016 (schwer). Gültig ab 1.1.2025.

    Alle Details finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV.

Assistenzbeitrag

  • Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zuhause leben möchten, eine Person einzustellen, die die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.
  • Detaillierte Informationen zu Anspruch und Berechnung des Assistenzbeitrags liefert die Webseite der Informationsstelle AHV/IV.

Kantonale Beihilfen und Gemeindezuschüsse

  • Diese bedarfsabhängigen Unterstützungsleistungen werden ausschliesslich an Haushalte mit geringem Einkommen ausbezahlt.
  • Höhe und Dauer der Leistungen werden durch die jeweilige kantonale Gesetzgebung geregelt.
  • Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.

Kosten und Finanzierung

Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich

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