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7. Mai 2026
Mehr Personen erhalten AHV/IV-Ergänzungsleistungen
2024 entrichteten Bund, Kantone und Gemeinden 9,1 Milliarden Franken für armutsbekämpfende Sozialleistungen. Das entspricht einem Anstieg um 304 Millionen Franken (+3,4%) gegenüber dem Vorjahr. 2022 und 2023 waren die Ausgaben inflationsbereinigt zurückgegangen.
Gemäss dem Bundesamt für Statistik nahmen besonders die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen der Ergänzungsleistungen von AHV/IV zu. Mit einem Plus von 232 Millionen Franken bzw. 4,1% verzeichneten sie das grösste Wachstum. Zurückzuführen ist dies teilweise auf die Zunahme der Anzahl Bezügerinnen und Bezüger (+0,3%), hauptsächlich aber auf die höheren durchschnittlichen Beträge pro Person.
Die Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn diese in der Schweiz wohnen und ihre gesetzlich anerkannten Ausgaben ihre anrechenbaren Einnahmen übersteigen, d.h. ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann. EL sind bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht.
Alle aktualisierten Ergebnisse sind auf dem BFS-Statistikportal verfügbar.



