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30. Oktober 2025

Auch im Altersheim mit dem Wohnort verbunden bleiben

Der Ständerat hat in der Herbstsession als zweiter Rat die Motion «Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen» angenommen. Damit können ältere Menschen ihre Herkunftsgemeinde als Wohnsitz beibehalten, auch wenn sie in ein Altersheim in einem anderen Ort einziehen. So erhalten sie weiterhin die Abstimmungsunterlagen und Informationen ihrer Herkunftsgemeinde – und bezahlen auch dort Steuern.

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